Nutzungsbedingungen von Erfolg & Geld Verlag Bernd W. Klöckner e.K., Inhaber: Dr. Bernd W Klöckner, Schulstr.22a, 56204 Hillscheid für die DocZins Finanztaschenrechner-Software sowie der Audio- und Videoproduktionen zum Training mit der DocZins -Software
DocZins ist eine finanzmathematische Software in Form eines finanzmathematischen Taschenrechners (Finanztaschenrechner-Software). Der Internetauftritt www.doczins.com ist zugleich eine Plattform, die neben der Finanztaschenrechner-Software auch weitere Inhalte wie online Trainingsvideos und andere online Seminare (Webinare) als Websoftware angeboten.
Diese Lizenzbedingungen (EULA) gelten für die Nutzung der DocZins-Software einschließlich der zugehörigen Dokumentation in Form von Audio- und Videoproduktionen zum Training mit der DocZins Finanztaschenrechner-Software sowie der angebotenen Software auf www.doczins.com. Diese EULA werden durch Bezugnahme Bestandteil des Vertrages, mit dem Sie diese Software erwerben. Diese EULA gilt auch für alle Updates und Upgrades, soweit der Anbieter Ihnen nach der Installation der Software Updates und/oder Upgrades zur Verfügung stellt.
I.Begriffsbestimmungen
- Anbieter - bezeichnet Erfolg & Geld Verlag Bernd W. Klöckner e.K., Inhaber: Dr. Bernd W Klöckner, Schulstr.22a, 56204 Hillscheid.
- Automatische Verlängerung - bezeichnet eine Funktion für die Erneuerung einer Lizenz am Ende der Lizenzdauer, ohne dass es eines weiteren Hinweises bedarf.
- Endgerät - bezeichnet jedes Gerät, das Daten mit Hilfe einer programmierbaren Rechenvorschrift verarbeiten kann.
- Dokumentation - bezeichnet in Textform Materialien, in gedruckter oder elektronischer Form, die die Funktionen der Software und/oder der Updates und Upgrades beschreiben und die dazu dienen, Sie bei der effektiven Nutzung der Software, der Updates und/oder Upgrades zu unterstützen. Eine solche Dokumentation ändert nicht die Bestimmungen dieser EULA oder ihrer zugehörigen Geschäftsbedingungen.
- Entgelt - bezeichnet den Preis oder die Lizenzgebühr für Software.
- Geschäftsbedingungen - bezeichnet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Erfolg & Geld Verlag Bernd W. Klöckner e.K., Inhaber: Dr. Bernd W Klöckner, Schulstr.22a, 56204 Hillscheid. Diese Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu den Bestimmungen dieser EULA und gehen dieser vor.
- Kunde - bezeichnet eine juristische Person und/oder Unternehmer.
- Lizenz - bezeichnet Ihr Recht zur Nutzung der Software gemäß dieser EULA und den zum Zeitpunkt des Abschlusses des betreffenden Vertrags gültigen Geschäftsbedingungen. Die Lizenz legt die Art und den Umfang Ihres Rechts zur Nutzung der Software fest. Für diejenige Software, für die ein Update-Service zur Verfügung gestellt wird, umfasst die Lizenz zudem Ihr Recht auf Erhalt regelmäßiger Updates/Upgrades für die bereitgestellte Software während der Lizenzdauer.
- Lizenzdauer - bezeichnet den Zeitraum, für den die Lizenz für die Software eingeräumt wird. Die Lizenzdauer beginnt, sobald Sie einen Software-Schlüssel erhalten haben.
- Mehrfachnutzung - bezeichnet die zeitgleiche Speicherung, das zeitgleiche Vorrätighalten und jede sonstige zeitgleiche Nutzung von Software auf mehreren Endgeräten sowie jede Nutzung solcher Software, für die gemäß den jeweiligen Produktinformationen besondere Lizenzen für Mehrfachnutzung erteilt werden.
- „Nutzen“ oder „verwenden“ im Sinne dieses Vertrages bedeutet kopieren, installieren, verwenden, zugreifen, anzeigen, laufen lassen oder auf andere Weise damit interagieren.
- Software - bezeichnet die Computerprogramme des Anbieters im Objektcodeformat, einschließlich aller zugehörigen Updates und Upgrades, die der Anbieter zur Verfügung stellt und für die der Anbieter Ihnen eine Lizenz erteilt hat.
- Demoversion - bezeichnet eine Lizenz zur kostenlosen Nutzung der Software für Evaluationszwecke für einen begrenzten Zeitraum durch einen Kunden.
- Unternehmer - bezeichnet eine rechtsfähige natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft, die bei der Bestellung oder dem Erhalt der Software vom Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen oder sonstigen Tätigkeit außerhalb des persönlichen oder familiären Gebrauchs handelt.
- Updates und Upgrades - bezeichnet die Aktualisierung der Software. Die Klassifizierung der Aktualisierung als Update oder Upgrade liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters.
- Update-Service - bezeichnet die laufende Aktualisierung einer Software durch Updates und/oder Upgrades und die Zurverfügungstellung dieser Updates und Upgrades an Sie durch den Anbieter. Manche Software erfordert den Update-Service zur funktionalen Nutzung. Der Anbieter kann Leistungen im Rahmen ihres Update-Service nach alleinigem Ermessen als Update oder Upgrade zur Verfügung stellen.
II.Eigentumsrechte
Die DocZins-Software, der finanzmathematische Taschenrechner, sämtliche Inhalte der Website www.doczins.com, die Inhalte sämtlicher Audio- und Videoproduktionen, besprochen durch Dr. Bernd W. Klöckner, die Inhalte der über www.doczins.com bereit gestellten Publikationen, Anleitungen und Handbücher, sind geistiges Eigentum von Bernd W. Klöckner und durch Urheberrechtsgesetze, -verträge und andere Gesetze geschützt.
Der Kunde erkennt insoweit an, dass es sich bei der Software um ein schutzfähiges Computerprogramm im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 69 a UrhG handelt und dass Dr. Bernd W. Klöckner Urheber im Sinne der §§ 7, 69 b UrhG ist. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich Dr. Bernd W. Klöckner zu.
Der Anbieter und seine Lizenzgeber besitzen und behalten alle Rechte, das Eigentum und alle Ansprüche an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Marken und sonstiger geistiger Eigentumsrechte. Diese EULA überträgt Ihnen kein Eigentum an der Software. Mit Ausnahme der in Paragraph 3 und 6 bezeichneten Rechte erwerben Sie keinerlei Rechte an der Software.
III.Lizenzerteilung
- Der Anbieter erteilt Ihnen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite und auf die Laufzeit Ihres Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die Software für eigene gewerbliche, selbständige oder wissenschaftliche Zwecke zu nutzen. Dies umfasst das Herunterladen, die Installation, das Laden und den Ablauf der Software auf einem von Ihnen ausgewählten Endgerät. Die gewährten Rechte unterliegen den Bestimmungen die in dieser EULA oder in den Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind.
- Zusätzlich gilt:
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser EULA und den Geschäftsbedingungen gehen die Geschäftsbedingungen vor.
- Bei Software, für die vom Anbieter Updates und Upgrades zur Verfügung gestellt werden, umfasst Ihre Lizenz das Recht auf Erhalt und Nutzung von Updates und Upgrades während der Lizenzdauer. Bei Software, für die keine Updates oder Upgrades vom Anbieter erhältlich sind, dürfen Sie nur diejenige Version der Software benutzen, die Sie für die Lizenzdauer bezahlt haben.
- Durch diese EULA werden Ihre Rechte nach §§ 69c Nr.3, 69d Abs. 2 und 3 und 69e des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nicht eingeschränkt. Falls Sie das Computerprogramm zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren (nachfolgend „Dekompilierung“ genannt) möchten, um eine Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen gemäß § 69e UrhG zu erreichen, haben Sie den Anbieter vor der Dekompilierung des Computerprogramms zu kontaktieren und die Bereitstellung der für das Erreichen einer solchen Interoperabilität erforderlichen Informationen anzufordern. Stellt der Anbieter diese Informationen bezüglich der Interoperabilität ohne schuldhaftes Zögern zur Verfügung, ist der Kunde nicht zur Dekompilierung des Computerprogramms berechtigt.
- Der Anbieter unterbreitet Studentinnen/Studenten Nutzungsrechte zu anderen Preisen. Der Student als Lizenznehmer versichert dazu, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an einer Universität/Hochschule immatrikuliert zu sein und legt auf Verlangen des Anbieters seine Immatrikulationsbescheinigung vor. Sofern falsche Angaben zum Erschleichen von Nutzungsrechten führen, gilt hiermit eine Strafe in Höhe von Euro 1.000 vereinbart.
IV.Nutzungsbestimmungen
- Die Software darf nicht vervielfältigt, weitergegeben oder dekompiliert (d.h. in den Quellcode rückübersetzt) werden, sofern dies nicht ausdrücklich durch diese EULA oder durch ein Gesetz erlaubt ist. Falls Sie das Computerprogramm zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren (nachfolgend „Dekompilierung“ genannt) möchten, um eine Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erreichen, sofern dies gesetzlich erlaubt ist, haben Sie dem Anbieter vor der Dekompilierung des Computerprogramms zu kontaktieren und die Bereitstellung der für das Erreichen einer solchen Interoperabilität erforderlichen Informationen anzufordern. Stellt der Anbieter diese Informationen bezüglich der Interoperabilität ohne schuldhaftes Zögern zur Verfügung, sind Sie nicht zur Dekompilierung des Computerprogramms berechtigt.
- Die Nutzung von Software, für die nach den jeweiligen Produktinformationen keine besonderen Lizenzen für eine Mehrfachnutzung erhältlich sind, ist auf ein Endgerät beschränkt. Zu diesem Zweck können Sie jedes verfügbare Endgerät nutzen, der die Systemanforderungen erfüllt und für den die Lizenz erteilt wurde. Sollten Sie das Endgerät wechseln, muss die Software vor ihrer Neuinstallation auf ein anderes Endgerät von dem Endgerät, auf dem sie zuvor installiert war, entfernt werden. Für Software, deren Produktinformationen besondere Lizenzen für eine Mehrfachnutzung vorsehen, ist die Mehrfachnutzung nur in dem Umfang zulässig, in dem Sie die entsprechende Art oder Anzahl von Lizenzen erworben und von dem Anbieter erhalten haben.
- Es ist Ihnen nicht erlaubt, und Sie dürfen keiner anderen Person gestatten:
- Irgendeinen Teil der Software zu kopieren (außer zu Sicherungszwecken), unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleihen oder zu verleasen. Wenn Sie die Software auf einem anderen Endgerät verwenden wollen, müssen Sie das Programm von Ihrem derzeitigen Endgerät löschen, bevor Sie es auf dem anderen Endgerät installieren;
- Die Software ganz oder teilweise zu verändern oder abgeleitete Werke zu schaffen, die ganz oder teilweise auf der Software basieren.
- Eigentümerkennzeichnungen, Seriennummern, Beschriftungen oder Kopierschutzfunktionen von der Software entfernen;
- die Software in Bereichen mit besonderem Risiko verwenden, die einen fehlerfreien Dauerbetrieb relevanter Systeme erfordern und in denen ein Ausfall der Software zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen kann (Tätigkeiten mit hohem Risiko und Tätigkeiten mit hoher Verfügbarkeit, insbesondere der Betrieb von Kernkraftanlagen, Waffensystemen, Flugnavigations- oder Flugkommunikationssystemen, lebenserhaltender Systeme oder Geräte, Maschinen- und Produktionsprozessen in der Herstellung von Pharmazeutika und Lebensmitteln). Der Anbieter gewährleistet oder garantiert nicht, dass die Software für den Gebrauch in Bereichen mit besonderem Risiko geeignet ist.
- Der Anbieter behält sich alle Rechte vor, um eine unbefugte Nutzung der Software Ihrerseits zu untersagen oder zu stoppen, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Eine unbefugte Nutzung Ihrerseits kann zu strafrechtlicher Verfolgung gemäß den einschlägigen Gesetzen führen. Die Bestimmungen dieses Paragraphen 4.3.5 über die Vervielfältigung und Offenlegung gelten ebenso für die Benutzerhandbücher und andere Unterlagen, die die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software betreffen.
- Sofern Sie gegen diese Nutzungsbestimmungen verstoßen, gilt hiermit eine Strafe in Höhe von Euro 5.000 vereinbart.
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V.Widerruf
Der Anbieter hat das Recht, das erteilte Nutzungsrecht zu widerrufen, wenn sich der Kunde trotz in Textform Zahlungserinnerung und angemessener Nachfrist in Verzug mit der Zahlung der fälligen Lizenzgebühr befindet.
Der Anbieter kann die Lizenzrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die Lizenzvereinbarungen verstößt oder sich vertragswidrig verhält und trotz Abmahnung und Widerrufsandrohung die Verstöße nicht unterlässt.
VI.Ihre Pflichten
Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hardware- und Softwareumgebung für die Software liegt allein in Ihrer Verantwortung. Das gleiche gilt für regelmäßige Datensicherungen in Ihrem EDV-System.
VII.Automatische Verlängerung
Wenn Sie einer Automatischen Verlängerung Ihrer Lizenz zugestimmt haben, verlängert sich die Lizenzdauer automatisch zum jeweils gültigen Listenpreis, sollte sie nicht von einer der Parteien mindestens 30 Tage vor Ablauf der gegenwärtigen Lizenzdauer gekündigt werden. Die neue Lizenzdauer hat dieselbe Laufzeit wie die vorhergehende Lizenzdauer.
VIII.Wirkung der Kündigung oder des Ablaufs der Lizenz
Die Kündigung oder der Ablauf der nach diesem Vertrag eingeräumten Lizenz führt zu einem sofortigen Ende Ihres Rechts auf Nutzung der Software und der Updates und Upgrades. Sie werden dann keine weiteren Updates erhalten und müssen die Software sowie alle Sicherungskopien von Ihrem Endgerät löschen. Der Anbieter kann verlangen, dass Sie eine Textform Bestätigung über die Vernichtung oder das Löschen der in diesem Paragraphen 8 bezeichneten Materialien vorlegen.
IX.Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass die DocZins-Software sowie die Dr. Bernd W. Klöckner Produkte und Audio-/Videoproduktionen bei der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet ist. Als Mangel gelten Abweichungen von der Leistungsbeschreibung soweit diese den Wert oder die Eignung der DocZins-Software zur üblichen, dort beschriebenen Verwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigen oder wenn der Anbieter die für die vertraglich vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte dem Kunden nicht wirksam einräumen konnte.
Im Falle eines Mangels der DocZins-Software wird der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des Mangels, seiner Auswirkungen und möglicher Ursachen in Textform mitteilen.
Der Kunde wird den Anbieter nach besten Kräften nach der Suche nach der Mangelursache unterstützen und sicherstellen, dass alle für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für den Anbieter kostenlos erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere Auskünfte durch geeignetes Personal.
Die Mangelbehebung erfolgt nach Wahl des Anbieters entweder
- durch Fehlerbeseitigung,
- durch Einspielung eines neuen Programmstandes,
- dadurch, dass der Anbieter Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden,
- durch Bereitstellung einer Umgehungslösung, welche die Laufzeit und das Antwortzeitverhalten der DocZins-Software nicht unangemessen behindert oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Nutzung der jeweiligen Rechte gegenüber den Schutzrechtsinhabern freistellen.
Sollte es dem Anbieter wiederholt nicht möglich sein, binnen angemessener Frist einen Mangel zu beseitigen, kann der Kunde nach ergebnislosem Ablauf einer weiteren, in Textform gesetzten Nachfrist von mindestens zwei (2) Wochen die Vergütung herabsetzen (mindern) oder die Vereinbarung kündigen, sollte er dies bei der Nachfristsetzung angedroht haben. Ein unerheblicher Mangel der vertraglichen Leistungen lässt Mängelansprüche nicht entstehen.
Die Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, eine Backup-Kopie der von ihm eingestellten Daten jeweils auf dem neuesten Stand, in der Weise zu verwahren, dass unbeabsichtigter Datenverlust während der Störungsbeseitigung nicht möglich ist.
Soweit der Mangel durch Eingriffe außerhalb der Betriebssphäre des Anbieters verursacht wurde und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können, ist der Anbieter berechtigt, die bei ihr insoweit entstandenen Aufwendungen zu ihren jeweils gültigen Listenpreisen in Rechnung zu stellen
Der Anbieter wird den Kunden gegen alle Ansprüche wegen der Verletzung von rechten Dritter, die von Dritten erhoben werden, verteidigen, freistellen und schadlos halten, vorausgesetzt
- der Kunde benachrichtigt den Anbieter unverzüglich hiervon in Textform,
- der Anbieter kann die alleinige Kontrolle über die Verteidigung eines solchen Anspruchs und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen übernehmen,
- der Kunde stellt die erforderlichen Informationen und Vollmachten zur Verfügung und (iv) der Kunde erkennt keine Ansprüche des Dritten an.
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung des Anbieters nicht nach Maßgabe der folgenden Bestimmung ausgeschlossen oder beschränkt ist.
X.Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachstehend: Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Anbieter nicht.
- Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Anbieter nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.
- Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für nicht vom Anbieter stammende Software oder Technologie, die er installiert oder mit den Produkten, Fixes oder Arbeitsergebnissen nutzt. Der Kunde ist nicht berechtigt, nicht vom Anbieter stammende Software oder Technologie in einer Weise zu installieren oder zu nutzen, die das geistige Eigentum oder die Technologie des Anbieters Verpflichtungen unterwerfen würde, die über die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen hinausgehen.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
- Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, sofern er Unternehmer ist und für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
XI.Datenschutz
Durch Abschluss eines Vertrages mit dem anbieterstimmen Sie der Geltung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Datenschutzrichtlinie des Anbieters zu.
XII.Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien werden angemessene Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei ergreifen und die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nur für Zwecke der auf diesem Vertrag beruhenden Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien verwenden. Keine Partei wird diese Informationen Dritten gegenüber offenlegen, außer gegenüber ihren Mitarbeitern, Verbundenen Unternehmen, Vertragspartnern oder Beratern („Vertreter“).
Jede Partei ist berechtigt, die Vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, jedoch nur, nachdem sie die andere Partei hierüber informiert hat (sofern rechtlich zulässig), damit diese eine Schutzanordnung beantragen kann.
XIII.Verschiedenes
- Diese EULA und die Geschäftsbedingungen im Sinne obiger Definition, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind, legen alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software fest und bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Diese EULA und die Geschäftsbedingungen setzen alle anderen Mitteilungen, Zusicherungen oder Werbeaussagen in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software außer Kraft.
- Ein Verzicht auf Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt nur dann als erfolgt, wenn ein Textform, von einem bevollmächtigten Vertreter des Anbieters unterzeichnete Verzichtserklärung vorliegt.
- Alle nicht ausdrücklich in dieser EULA festgelegten Rechte bleiben vom Anbieter vorbehalten.
- Sie dürfen Ihre Rechte aus dieser EULA nicht ohne ausdrückliche Textform Genehmigung des Anbieters abtreten.